Kirchwald

zwischen Tälern und Bergen

Aus der letzten Gemeinderatssitzung am 07.06.2022

Schnelles Internet ist das Rückgrat für digitales Leben und Arbeiten, für Industrie 4.0 und moderne Verwaltung. Glasfaser überträgt Signale per Lichtwellen, keine andere Internettechnologie transportiert Daten so schnell. Vor allem der ländliche Raum profitiert von den Chancen der Digitalisierung.

WESTENERGIE zeigt Interesse, Kirchwald mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Fabian Vocktmann, der Regionalmanager des Unternehmens, stellte in der Sitzung die Vorzüge dieser Technik dar. Voraussetzung dafür, dass WESTENERGIE das Projekt in Kirchwald durchführt ist, dass 40 % der Haushalte sich an das Glasfasernetz anschließen lassen.

WESTENERGIE wird gemeinsam mit der Gemeinde am Donnerstag, 14. Juli 2022, 19.00 Uhr, im Bürgerhaus über die Möglichkeiten einer Glasfaserversorgung in Kirchwald informieren.

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Entscheidung über die Gestaltung und Ausstattung der Außenanlage der Kita „Mäuseturm“ an den Bau-, Planungs- und Friedhofsausschuss der Ortsgemeinde zu delegieren.

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der Ortsgemeinde für den Zeitraum 2016 bis 2020 geprüft. Der Ortsgemeinderat nahm die Prüfungsfeststellungen zur Kenntnis.

Ausgelöst durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beschloss der Ortsgemeinderat die zuletzt 2014 erhöhten Realsteuern ab dem 01.01.2023 nachfolgenden Hebesätzen zu erheben:

Grundsteuer A   345 v.H. (bisher 300 v.H.)
Grundsteuer B   465 v.H. (bisher365 v.H.)
Gewerbesteuer   400 v.H.(bisher 365 v.H.)

Bei Erhebung der neuen Realsteuerhebesätze werden Mehreinnahmen von knapp 26.000 EUR erwartet. Von diesem Betrag sind erhöhte Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen zu zahlen, so dass letztlich rd. 7.000 EUR. bei der Gemeinde verbleiben.

Durch die sogenannten Nivellierungssätze soll sichergestellt werden, dass bei der Ermittlung der Steuerkraft nicht das tatsächliche Ist-Aufkommen an Steuern, welches die Gemeinde erzielt und von ihren individuellen Hebesätzen abhängig ist, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen A bzw. der Umlagegrundlagen der Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen zugrunde gelegt wird, sondern ein „normalisiertes“ Aufkommen, welches sich an den landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätzen orientiert. Erhebt die Ortsgemeinde die Steuern nicht nach diesen Hebesätzen, so zahlt sie dennoch Umlagebeträge nach einem Steueraufkommen, welches sie in Wirklichkeit nicht hat.

Bei evtl. zu stellenden Förderanträgen, hat die Gemeinde gegenüber den Bewilligungsstellen eine Erklärung abzugeben, dass alle Einnahmequellen ausgeschöpft sind. D.h. bei den Steuerhebesätzen, dass die Festsetzungen entsprechend den Landesdurchschnittssätzen erfolgen. Ist dies nicht der Fall, wird es nicht zu einer Bewilligung kommen.

Im Übrigen ist die Kommunalaufsicht insbesondere bei einem unausgeglichenen Haushalt gehalten, auf die Ausschöpfung der kommunalen Einnahmepotentiale hinzuwirken.

Der Gemeinderat hat sich letztendlich mehrheitlich für eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze entschieden. In dem Druck, der „von oben“ für eine Erhöhung aufgebaut wird und in Anbetracht der Konsequenzen, die sich aus einer Verweigerung der Steuererhöhungen ergeben würden, sah man zum Teil allerdings - milde ausgedrückt - eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung.

Des Weiteren hat der Gemeinderat den Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Verbandsbürgermeister und den Verbandsbeigeordneten Entlastung erteilt.

 

 

Zaun am Spielplatz Lerchenweg ersetzt

Der Jägerzaun zum Spielplatz im Lerchenweg war in die Jahre gekommen. Wie schon so oft ist die sogenannte Rentnerband für die Gemeinde ehrenamtlich aktiv geworden und hat den alten Holzzaun durch einen Doppelstabmattenzaun ersetzt. Die gesamte Spielplatzanlage hat damit ein zeitgemäßes Aussehen erhalten, Kinder und Nachbarschaft freuen sich ob des neuen Chics.

  

Seniorengruppe Kirchwald

Im Rahmen des Leaderprogramms hat die Seniorengruppe in Kirchwald auch in 2022 ein ehrenamtliches Bürgerprojekt eingereicht und genehmigt bekommen.

Das Projekt beinhaltete den Abriss des alten "Jägerzauns" und den Einbau eines neuen "Doppelstabmattenzaunes" entlang des Parkplatzes am Friedhof.

Die Maßnahme war erforderlich geworden, weil der alte Holzzaun doch schon erhebliche Schäden aufwies.

Weitere Arbeiten ergaben sich von selbst.

Im Bild das zu verarbeitende Material: ein scheinbar kleines Paket, welches viele Schweißtropfen  bei den Senioren zu Tage förderte (alle Löcher wurden händig ausgehoben).Im Bild das zu verarbeitende Material: ein scheinbar kleines Paket, welches viele Schweißtropfen bei den Senioren zu Tage förderte (alle Löcher wurden händig ausgehoben).Der Randbereich des Parkplatzes war über die Jahre durch Wildwuchs von Sträuchern, Hecken und Pflanzen doch unansehnlich geworden und wurde entsprechend gesäubert.

 

 

 

 

Senioren bei der Arbeit und/oder PlanungSenioren bei der Arbeit und/oder PlanungAn drei Arbeitstagen konnten wir das Projekt umsetzen.

Es wurden 18 Pfähle gesetzt und 17 Zaunfelder angebracht.

Insgesamt ist der Zaun 42,5 m lang.

 

Es wurden 18 Pfähle gesetzt und 17 Zaunfelder angebracht.Es wurden 18 Pfähle gesetzt und 17 Zaunfelder angebracht.

In einem nächsten Schritt muss nun überlegt werden, wie der Bereich entlang

des neuen Zaunes angelegt werden soll.

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Personen, die zum Erfolg

der Maßnahme beigetragen haben.

 

Erich Pung
Sprecher Seniorengruppe

Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchwald

Die Niederschrift der Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Kirchwald am 23.3.2022 liegt ab dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen beim Jagdvorsteher Winfried Schlich, Hauptstraße 124, 56729 Kirchwald, zur Einsichtnahme aus.


Kirchwald, 25. April 2022

Winfried Schlich
Jagdvorsteher

Bekanntmachung

I.
Am Samstag, 23.04.2022, 16.00 Uhr, findet in der ARENA in Kirchwald, Hauptstr. 54, die diesjährige Versammlung der Jagdgenossen statt. Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kirchwald sind dazu herzlich eingeladen.

Tagesordnung

1. Geschäfts- und Kassenbericht 2021/2022 (Jahresrechnung)
2. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Jagdvorstandes
3. Neuwahl der Kassenprüfer
4. Haushaltsplan 2022/2023
5. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur solche Jagdgenossen stimmberechtigt sind, die im Jagdkataster eingetragen sind oder ihr Stimmrecht durch Vorlage eines Grundbuchauszuges belegen können.

Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in ihrer/seiner Person vereinigen.

II.
Der Verteilungsplane über den Reinertrag der Jagdnutzung 2021/2022und das Grundflächenverzeichnis liegen vom Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen beim Kassenverwalter Gerhard Degen, Auf dem Berg 6, 56729 Kirchwald, öffentlich aus.

Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gelten die Verteilungspläne und Grundflächenverzeichnisse mit Ablauf der Frist als festgestellt.

Kirchwald, 23.03.2022

Winfried Schlich
Jagdvorsteher

© Ortsgemeinde Kirchwald
Mühlweg 28
56729 Kirchwald
Tel.: 02651 / 900706

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