Kirchwald

zwischen Tälern und Bergen

Panorama Wanderweg

StreckenverlaufStreckenverlaufDer Panorama-Wanderweg ist mit einem " P " gekennzeichnet und hält das, was sein Name verspricht: Fast auf der gesamten Strecke können Sie einen freien Blick über die Eifellandschaft genießen, bei Fernsicht bis in den Hunsrück, den Westerwald und den Taunus hinein.

DorfplatzDorfplatz

 

Start und Ziel der Rundstrecke befinden sich am Dorfplatz,unmittelbar an der Pfarrkirche St. Dionysius gelegen.

Die Strecke ist ca. 10 km lang.

 Vom Ausgangspunkt führt der Weg an der Pfarrkirche und am Friedhof vorbei zur Kirchstraße bis an den Ortsrand. Dort können Sie zum ersten Mal Ihren Blick über das Nettetal hinüber vom Gänsehals (575 m) bis zu den Dörfern Rieden, Volkesfeld, Weibern, Kempenich, Langscheid und Langenfeld schweifen lassen.

Biegen Sie dann links ab und wandern Sie in Richtung Mohrsberg (564 m). Der Mohrsberg ist an seinem Südhang im oberen Bereich durch einen dichten, teilweise verbuschten Wacholderbestand geprägt. Der Wacholderstandort Mohrsberg wurde bereits 1934 im Heft "Wacholder der Rheinprovinz" der Rheinischen Heimatpflege namentlich beschrieben.

Zu Füßen des Mohrsbergs liegt ein Heiligenhäuschen, zu dem Sie später noch kommen werden. Dahinter breiten sich der Mayener Vorder- und Hinterwald aus, die größte zusammenhängende kommunale Waldfläche in Rheinland-Pfalz. Bei Fernsicht sind am Horizont Teile des Maifelds, des Hunsrücks und des Taunus zu sehen.

 

Sie kommen nun an das der Mutter Gottes und dem Hl. Rochus geweihte Heiligenhäuschen. 1984 wurde die Kapelle von einer Bürgerinitiative erbaut, und zwar an gleicher Stelle, an der bereits 1858 ein Kirchwalder Bürger ein Heiligenhäuschen errichtet hatte. Für viele Wanderer wie auch Motorrad- und Autofahrer bietet dieses Kleinod eine willkommene Gelegenheit zur Rast.

Der Wanderweg führt Sie weiter zum Nitzblick. Sie kommen vorbei an Grillplatz und Grillhütte.

Patenschaft für die neue Schutzhütte am Nitzblick haben die "Alte Herren" übernommen hat. Zu deren Aufgabenbereich gehören nicht nur die Säuberung der Hütte sowie der Umgebung zu Anfang und zum Ausklang des Jahres, sondern auch Instandhaltung und Vermietung. Letzteres fällt in das Ressort von Ottmar Schäfer (02651 - 73361).

Über einen Waldpfad gelangen Sie nach ca. 100 m zum Aussichtspunkt. Von hier geht der Blick zum höchsten Berg der Eifel, der Hohen Acht (747 m), zur Nürburg (678 m) und dem Nürburgring. Vor Ihnen liegt das Tal der Nitz, die sich ihr Bett an schroffen Felsen vorbei gegraben hat.

  


Das sich vor Ihnen ausbreitende malerische Fleckchen Erde ist Teil des FFH-Schutzgebietes(1) und eines Vogelschutzgebietes nach der EU-Vogelschutzrichtlinie(2), also Natur pur.

 

Vom Nitzblick geht es weiter auf den Steinbüschel (524 m).

Vor Ihnen breitet sich nun der Ortsteil Waldesch aus, auf der entgegengesetzten Seite des Nitztales sieht man den Stadtteil Mayen-Kürrenberg.

Auf dem weiteren Weg "begleiten" Sie zur Rechten die markanten Erhebungen von Hochsimmer (588 m), Hochstein (567 m) und Sulzbusch (553 m). Am Hochsimmer vorbei reicht der Panoramablick bis in die "Pellenz" und darüber hinaus bis zu den Höhen des Vorderwesterwaldes.

Am Ortsrand entlang geht es zurück zum Ausgangspunkt des Rundweges am Dorfplatz - und Sie sind um ein erholsames Naturerlebnis reicher.

 

Unter diesem Link können Sie den Wanderweg als gpx-Track herunterladen: Panorama Wanderweg für ihre Routenplanung.zip

 

Für eine gemütliche Einkehr, vor oder nach dem Wandern, stehen Ihnen zu Verfügung:

Gasthaus "Arena "
Hauptstraße 54 Tel : 0171 3042859
56729 Kirchwald  
Telefonische Anmeldung ist erforderlich

 

Historisches Gasthaus Hammesmühle  
Hammesmühle1/Im Nettetal Tel : 02651 / 76464

56727 Mayen

 

Fax : 02651 / 4919480
Öffnungszeiten:Mi.-So. ab 11:30 Uhr | Mo.+ Di. Ruhetag
www.hammesmuehle.de

 

 

(1)"FFH-Gebiete" sind besondere Schutzgebiete nach der "Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (Richtlinie 92/43/EWG vom 21.5.1992), wie die FFHRichtlinie vollständig heißt.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unter anderem zur Einrichtung dieser Schutzgebiete, die Bestandteil des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 werden.

(2) Die "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" (Richtlinie 79/409/EWG vom 02.04.1979, Abl. Nr. L 103 S. 1), kurz EUVogelschutz- Richtlinie genannt, verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) u.a. zur Einrichtung von Besonderen Schutzgebieten, den sogenannten "Vogelschutzgebieten".

 

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Mühlweg 28
56729 Kirchwald
Tel.: 02651 / 900706

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