Kirchwald

zwischen Tälern und Bergen

Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchwald

Bekanntmachung

I.
Am Samstag, 06.04.2024, 16.00 Uhr, findet in der ARENA in Kirchwald, Hauptstr. 54, die diesjährige Versammlung der Jagdgenossen statt. Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kirchwald sind dazu herzlich eingeladen.

Tagesordnung

1. Geschäfts- und Kassenbericht 2023/2024(Jahresrechnung)
2. Bericht der Kassenprüfer und Entlastungdes Jagdvorstandes
3. Neuwahl der Kassenprüfer
4. Haushaltsplan 2024/2025
5. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass nur solche Jagdgenossen stimmberechtigt sind, die im Jagdkataster eingetragen sind oder ihr Stimmrecht durch Vorlage eines Grundbuchauszuges belegen können.

Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossen-schaft auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd-genossin oder kein Jagdgenosse in ihrer/seiner Person vereinigen.

II.
Der Verteilungsplan über den Reinertrag der Jagdnutzung 2023/2024und das Grundflächenverzeichnis liegen vom Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen beim Kassenverwalter Gerhard Degen, Auf dem Berg 6, 56729 Kirchwald, öffentlich aus.

Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gelten die Verteilungspläne und Grundflä-chenverzeichnisse mit Ablauf der Frist als festgestellt.

Kirchwald,16.03.2024

Winfried Schlich
Jagdvorsteher

Verbesserung der Notfallversorgung und Ausstattung der First-Responder

Über die Förderung freuen sich von links nach rechts: Markus Müller (Wehrführer Feuerwehr Kirchwald); Fynn Döring (First Responder); Peter Jünger (Wirt Gaststätte Arena); Robert Drosdowski (First Responder); Jonas Rausch (First Responder)Über die Förderung freuen sich von links nach rechts: Markus Müller (Wehrführer Feuerwehr Kirchwald); Fynn Döring (First Responder); Peter Jünger (Wirt Gaststätte Arena); Robert Drosdowski (First Responder); Jonas Rausch (First Responder)Im Rahmen des Leaderprojektes der LAG Rhein-Eifel und der damit verbundenen Fördersumme von 2000€ konnte die freiwillige Feuerwehr Kirchwald ein AED-Gerät im Außenbereich der örtlichen Gaststätte anbringen. Ebenfalls wurden durch die Förderung zwei Notfallrücksäcke für die First-Responder-Einheit angeschafft. In Zukunft ist damit die Notfallversorgung in Kirchwald noch besser aufgestellt. Die Gesamtinvestition belief sich auf 2400€.

Die First-Responder Einheit besteht zurzeit aus drei Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr Kirchwald. Diese haben zum Teil in ihrer Freizeit die erforderliche Ausbildung zum First-Responder erworben. Die Ausbildungskosten wurden durch den Förderverein der freiwilligen Feuerwehr Kirchwald getragen. Die First-Responder-Einheit wird bei Notfalleinsätzen parallel zum Regelrettungsdienst alarmiert und ist oftmals vor dessen Eintreffen, durch ihre örtliche Nähe, am Einsatzort und kann somit wertvolle Hilfe leisten. Im Jahr 2023 hatten die First-Responder insgesamt 40 Einsätze im Ort und leisten damit einen wertvollen Beitrag für die Dorfgemeinschaft.

Das AED-Gerät wurde bewusst in einem Außengehäuse, an einem zentralen Ort Hauptstraße 54 „Gaststätte Arena“, installiert. Der AED ist somit für Jedermann frei zugänglich und kann im Notfall sofort genutzt werden. AED steht für Automatischer Externer Defibrillator und dient unteranderem zum Einsatz bei einem Herzinfarkt.

Wir freuen uns sehr darüber, dass wir bereits zwei neue First-Responder zur Ausbildung 2024 gewinnen konnten und sind für jede weitere Unterstützung, sei es in Form von Spenden oder eigenem Engagement.

 

 

 

 

Aus der letzten Gemeinderatssitzung 04.03.2024

In der Grundschule Kirchwald werden derzeit 46 Kinder in drei Klasen betreut, wobei das erste und zweite Schuljahr in einer Kombiklasse unterrichtet wird. Zwar werden im laufenden Schuljahr nur drei Klassen gebildet, trotzdem werden hierfür vier Klassenräume benötigt. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass jeder Kombiklasse zusätzliche Lehrerwochenstunden zustehen, um in den Hauptfächern getrennten Unterricht abzuhalten. Dies gilt ebenso für den getrennt zu haltenden Religions- und Ethikunterricht.

Nach dem Rahmenbauprogramm 2010 sollen ein-zügige Grundschulen unter anderen über vier allgemeine Unterrichtsräume verfügen. Demnach fehlt bereits heute, also noch vor der Einführung der Ganztagsschule, ein allgemeiner Klassenraum.

Mit Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes besteht für Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung des Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab August 2026. In dem Zusammenhang ist den Kindern Mittagsverpflegung in der Schule anzubieten.

Auf die Gemeinde kommt damit einerseits die Herausforderung der kurzfristigen Schaffung eines weiteren Klassenraums wie auch andererseits die Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten für die Gemeinschaftsverpflegung für die Zeit der Ganztagsschule zu.

Lea Göbel von der Verbandsgemeindeverwaltung stellte anhand von Entwurfsplänen Lösungsmöglichkeiten für das Raumproblem vor.

Im 1. Bauabschnitt 2024/2025 wird die Wohnung im 1. OG zum Klassenzimmer um-gebaut. Daraus folgt zwangsläufig eine brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes wie auch die Schaffung eines zweiten Rettungswegesüber eine Feuertreppe an der nord-westlichen Giebelwand des Gebäudes ins 1. OG.

Im 2. Bauabschnitt 2025/2026 wird der Umbau des Förderraums zu einem Klassen-zimmer und der Umbau eines Klassenzimmers zur Mittagsbetreuung durchgeführt. Für die Mittagsverpflegung in der späteren Ganztagsbetreuung (ab 2026) bietet sich eine provisorische Klassenraumlösung in Form einer Containeranlage an.

Die Maßnahmen sind mit geschätzten
Baukosten von rund 400.000 Euro verbunden.

Der Gemeinderat beauftragte die Verbandsgemeindeverwaltung das Baugenehmi-gungsverfahren einzuleiten und Förderanträge auf Gewährung von Zuwendungen zu stellen.

Die Hausnummernvergabe für die Straßen „Auf der Bachhell“ und „Auf Silchen-rath“entsprechen aktuell nicht den Erfordernissen, die unter dem Aspekt des Ret-tungswesens (Krankenwagen/Notarzt oder Feuerwehr) betrachtet werden müssen und eine Neuordnung dringend erforderlich machen. Der Gemeinderat hat daher einer Änderung der Hausummern in den genannten Straßen zugestimmt.

Der Rat hat der Teilnahme am Landesprogramm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen“ und dem Abschluss eines Vertrags mit dem Landzugestimmt. Dar-aus folgt, dass von den ausgewiesenen Liquiditätskrediten der Gemeinde zum Stichtag 31.12.2020 in Höhe von 478.967 Euro ein Entschuldungsvolumen von 209.578 Euro festgesetzt wird.Die Gemeinde wird somit um 43,76 % der Liquiditätskredite entschuldet.

Einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen machte der Haushaltsplan für 2024 aus. Der Haushaltsplan umfasst im Ergebnishalt Erträge von 2.217.320 Euro und Aufwendungen von 2.070.960 Euro, so dass ein Jahresüberschuss von 146.360 Euro erwartet wird.

Im Finanzhaushalt stehen bei den ordentlichen Einzahlungen 2.157.450 Euro und bei den ordentlichen Auszahlungen 1.952.150 Euro, somit ein Saldo von 205.300 Euro.

Der Etat beinhaltet Investitionen für die Schaffung von Räumlichkeiten in der Grundschule, die Kostenbeteiligung am Masterplanverfahren Breitbandausbau sowie für die Umgestaltung des Friedhofs (Planungskosten).

 

Frühlingsbasar Kirchwald am 20. April 2024

Frühlingsbasar KirchwaldFrühlingsbasar Kirchwald

Elterntreff Kirchwald

Der Elterntreff Kirchwald ist ein offener Treff für Eltern mit ihren Kindern von 0 bis 3 Jahren und Schwangere, die schon andere Eltern kennen lernen möchten. 

In lockerer Atmosphäre können sich Eltern bei einem leckeren Frühstück in gemütlicher Runde über alltägliche Dinge, die das Leben mit Kindern mit sich bringt, austauschen. Für die Kleinsten stehen das Spielen und Entdecken natürlich an erster Stelle.

Der Elterntreff Kirchwald ist ein Angebot der Fachstelle Frühe Hilfen in Kooperation mit der kommunalen Kindertagesstätte Mäuseturm und findet im Gemeindehaus, Hauptstr. 103, in Kirchwald statt.


TERMINE mittwochs 9.00 bis 10.30 Uhr

24.01. │ 07.02. │21.02. │ 06.03. │ 20.03. │ 03.04. │ 17.04.
08.05. │ 05.06. │ 19.06. │ 03.07. │ 17.07. │ 31.07.


KONTAKT

Christa Fröhlich │ Fachstelle Frühe Hilfen
Tel. 02651 9869-101
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Birgitt Loser-Hees │ Fachstelle Frühe Hilfen
Te. 02651 – 9869-106
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