Kirchwald

zwischen Tälern und Bergen

Aus der letzten Gemeinderatssitzung 04.03.2024

In der Grundschule Kirchwald werden derzeit 46 Kinder in drei Klasen betreut, wobei das erste und zweite Schuljahr in einer Kombiklasse unterrichtet wird. Zwar werden im laufenden Schuljahr nur drei Klassen gebildet, trotzdem werden hierfür vier Klassenräume benötigt. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass jeder Kombiklasse zusätzliche Lehrerwochenstunden zustehen, um in den Hauptfächern getrennten Unterricht abzuhalten. Dies gilt ebenso für den getrennt zu haltenden Religions- und Ethikunterricht.

Nach dem Rahmenbauprogramm 2010 sollen ein-zügige Grundschulen unter anderen über vier allgemeine Unterrichtsräume verfügen. Demnach fehlt bereits heute, also noch vor der Einführung der Ganztagsschule, ein allgemeiner Klassenraum.

Mit Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes besteht für Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung des Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab August 2026. In dem Zusammenhang ist den Kindern Mittagsverpflegung in der Schule anzubieten.

Auf die Gemeinde kommt damit einerseits die Herausforderung der kurzfristigen Schaffung eines weiteren Klassenraums wie auch andererseits die Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten für die Gemeinschaftsverpflegung für die Zeit der Ganztagsschule zu.

Lea Göbel von der Verbandsgemeindeverwaltung stellte anhand von Entwurfsplänen Lösungsmöglichkeiten für das Raumproblem vor.

Im 1. Bauabschnitt 2024/2025 wird die Wohnung im 1. OG zum Klassenzimmer um-gebaut. Daraus folgt zwangsläufig eine brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes wie auch die Schaffung eines zweiten Rettungswegesüber eine Feuertreppe an der nord-westlichen Giebelwand des Gebäudes ins 1. OG.

Im 2. Bauabschnitt 2025/2026 wird der Umbau des Förderraums zu einem Klassen-zimmer und der Umbau eines Klassenzimmers zur Mittagsbetreuung durchgeführt. Für die Mittagsverpflegung in der späteren Ganztagsbetreuung (ab 2026) bietet sich eine provisorische Klassenraumlösung in Form einer Containeranlage an.

Die Maßnahmen sind mit geschätzten
Baukosten von rund 400.000 Euro verbunden.

Der Gemeinderat beauftragte die Verbandsgemeindeverwaltung das Baugenehmi-gungsverfahren einzuleiten und Förderanträge auf Gewährung von Zuwendungen zu stellen.

Die Hausnummernvergabe für die Straßen „Auf der Bachhell“ und „Auf Silchen-rath“entsprechen aktuell nicht den Erfordernissen, die unter dem Aspekt des Ret-tungswesens (Krankenwagen/Notarzt oder Feuerwehr) betrachtet werden müssen und eine Neuordnung dringend erforderlich machen. Der Gemeinderat hat daher einer Änderung der Hausummern in den genannten Straßen zugestimmt.

Der Rat hat der Teilnahme am Landesprogramm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen“ und dem Abschluss eines Vertrags mit dem Landzugestimmt. Dar-aus folgt, dass von den ausgewiesenen Liquiditätskrediten der Gemeinde zum Stichtag 31.12.2020 in Höhe von 478.967 Euro ein Entschuldungsvolumen von 209.578 Euro festgesetzt wird.Die Gemeinde wird somit um 43,76 % der Liquiditätskredite entschuldet.

Einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen machte der Haushaltsplan für 2024 aus. Der Haushaltsplan umfasst im Ergebnishalt Erträge von 2.217.320 Euro und Aufwendungen von 2.070.960 Euro, so dass ein Jahresüberschuss von 146.360 Euro erwartet wird.

Im Finanzhaushalt stehen bei den ordentlichen Einzahlungen 2.157.450 Euro und bei den ordentlichen Auszahlungen 1.952.150 Euro, somit ein Saldo von 205.300 Euro.

Der Etat beinhaltet Investitionen für die Schaffung von Räumlichkeiten in der Grundschule, die Kostenbeteiligung am Masterplanverfahren Breitbandausbau sowie für die Umgestaltung des Friedhofs (Planungskosten).

 

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