Kirchwald

zwischen Tälern und Bergen

Aus der letzten Gemeinderatssitzung am 27.01.2023

Der Haushalt für 2023 war das beherrschende Thema der Beratungen im Gemeinderat. Nach langen Jahren, in denen der Kirchwalder Haushalt stets unausgeglichen verabschiedet werden musste, zeichnet sich in diesem Jahr erfreulicherweise sowohl im Ergebnishaushalt (80.000 €) als auch im Finanzhaushalt (146.000€) ein Überschuss ab.

Ortsbürgermeister Seiwert und der Kämmerer der Verbandsgemeinde Markus Her-mann lieferten auch die Begründung hierfür: Das Land ist den Vorgaben des Verfassungsgerichts nachgekommen, den kommunalen Finanzausgleich neu zu ordnen. Zum 01.01.d.J. ist das neue Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) in Kraft betreten. Bereits vor Mitteilung der Orientierungsdaten zur Berechnung der Finanzzuweisungen war klar, dass die Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden im Grunde die Verlierer der Reform sein würden.

Das Gesetz zwingt die Gemeinden faktisch dazu, die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer und somit die ohnehin durch Inflation und Energiekrisen stark belasteten Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft weiter zu erhöhen. Der Gemeinderat sah sich aus diesem Grund gezwungen, die Steuerhebesätze für 2023 bei der

• Grundsteuer A von 300 auf 345 v.H.
• Grundsteuer B von 365 auf 465 v.H.
• Gewerbesteuer von 365 auf 400 v.H.

anzuheben. Was wären die Folgen, wenn der Gemeinderat die Steuern nicht erhöhen würde? Zuweisungen des Landes würden nicht bewilligt, bei der Berechnung der Verbandsgemeinde- und der Kreisumlage würden fiktive Steuereinnahmen unter Zugrundelegung der vorgenannten höheren Steuerhebesätze angenommen.
Entsprechend groß ist der Unmut auf der kommunalen Ebene.

Die Gemeinde ist allerdings auch „Gewinner“ nach dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz: Erstmals erhält Kirchwald Schlüsselzuweisungen B und das deshalb, weil bei deren Berechnung Ansätze für Grundschüler und Kinder von Kindertagesstätten berücksichtigt werden. Erfreulich ist, dass diese Schlüsselzuweisungen nicht in die Berechnungen der von der Gemeinde zu zahlenden Verbandsgemeinde- und Kreisumlagen einbezogen werden.

Von Anfang an hat die Gemeinde die Trägerschaft für den Kindergarten und die Grundschule behalten und jahrzehntelang durch erhebliche Investitionen in die beiden Einrichtungen ihren Haushalt stark belastet. Von daher werden ihre finanziellen Anstrengungen endlich anerkannt und belohnt.

An größeren Investitionen enthält der Haushalt Mittel für die noch nicht abgeschlos-sene Erweiterung der Kindertagesstätte in Höhe von 150.000 €, für die Erschlie-ßungsstraße Höhenweg im neuen Baugebiet sind weitere 180.000 € eingeplant.

Der Gemeinderat beschloss ferner die Vergabe von Aufträgen für den Austausch von zwei Stützpfeilern am Altbestand sowie für den Wiederaufbau des Seilpfades wie auch für eine neue Zaunanlage der Kita.

Den Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023, den Förster Stefan Braun vorstellte, schließt erfreulicherweise mit einem positiven Ergebnis ab:
• Ertrag 71.410 €
• Aufwand 64.010 €
• Ergebnis 7.400 €

Die Kommunalen Spitzenverbände, die Landesregierung und weitere Verbände und Institutionen haben sich darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt (KKP) einzurichten. Der KKP besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen.

Die Ortsgemeinde tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an die Klimawandelfolgen zu verstärken und damit ambitioniert vorzugehen.

Als KKP-Maßnahmen benannte der Gemeinderat
• die energetische Sanierung des Kindergartens
• Photovoltaik auf dem Kita-Dach
In der gleichen Sitzung stellte der Rat die Weichen für eine Förderung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI). Wenn der Verbandsgemeinderat Ende März entsprechend beschließt, könnte die Gemeinde von den der VG zur Verfügung gestellten Landesmitteln einen Anteil von 28.500 € erhalten und ohne Eigenanteil für die vorgenannten Maßnahmen eingesetzt werden.

 

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